Abfindung Rechtsanwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.abfindung.com
www.abfindung.com
Unsere Angebote
Fragen stellen
Anwalt/Experte
Abfindung
Onlineberatung
Aktuelles
Anmelden
Details
08.12.2009
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Vorsicht: Abfindung wird auf Arbeitslosengeld II angerechnet

Eine Abfindung (Entlassungsentschädigung) ist auch dann voll auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) anzurechnen, wenn die Abfindung vom Arbeitgeber verspätet gezahlt wird, also bei normalem Verlauf die Abfindung noch während der Bezugszeitraums von Arbeitslosengeld I anrechnungsfrei ausgezahlt worden wäre, das entschied das Bundessozialgericht (BSG vom 3.3.2009 - B 4 AS 47/08 R). Der Gesetzgeber habe in Kenntnis der früheren Regelung, nach der die Abfindung in bestimmten Grenzen anrechnungsfrei blieb, eine vergleichbare Regelung  nicht getroffen. In der neuen Arbeit und Recht wird die wichtige Entscheidung auch im Hinblick auf eine eventuelle Haftung des Arbeitgebers und des Rechtsanwalts besprochen.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwält


Unsere Angebote - KündigungsCheck
1.Kündigung-Check - Prüfung Ihrer Kündigung durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fehler. Lassen Sie Ihre Chancen vor dem Arbeitsgericht von erfahrenen Praktikern einschätzen. Mit begründetem Abfindungsvorschlag! Sollten Sie sich zur Klage entscheiden, können Sie unsere Fachanwälte auch mit der Kündigungsschutzklage beauftragen.
Unsere Angebote - Rechtsfragen zum Thema Abfindung stellen