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04.09.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Noch in der Testphase und schon falsch ...

Eine Steueroase für Arbeitnehmerabfindungen findet sich im Internet (nicht in Second Live), nämlich auf HRM.de, einen Human Ressource Management Online Portal. Dort heisst es:

"Bis zu einem Betrag von 7.200 € sind Abfindungen gem. § 3 Nr. 9 EStG steuerfrei. Dieser Freibetrag erhöht sich ab einem Lebensalter von mindestens 50 Jahren und 15 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 9.000 €, ab 55 Lebensjahren und 20 Jahren Betriebszugehörigkeit auf 11.000 €."

Schön wär´s - ähem "schön war´s" …

Ein Beitrag aus der Reihe "Statler und Waldorf" ;-)

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


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