Streng betrachtet ist das Arbeitsverhältnis nach jeder Kündigung belastet. So ist der Ausnahmefall fast zum Regelfall geworden. Die Höhe der Abfindung beträgt meist 1/2 Gehalt je Beschäftigungsjahr. Durch geschickte Verhandlungsführung von erfahrenen Rechtsanwälten kann aber oft noch deutlich mehr herausgeholt werden.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht