Bei Mitarbeitern die Kündigungsschutzklage erheben, wird die Fälligkeit der freiwilligen Abfindung bis zur Entscheidung (oder zum Vergleich) hinausgeschoben. Ein Verlust der Abfindung ist nicht zu befürchten. Sobald uns die erste Kündigung im Original vorliegt (am Montag ist der erste Besprechungstermin) werden wir zu Details berichten.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Arbeitsrecht im Rheinland (Köln/Bonn/Rhein-Erft-Kreis)