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07.06.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



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Telefax :+49 2232 945040 50

Kopftuchurteil: Hohe Abfindung nach Kündigung wegen Kopftuch

musste ein Autovermieter zahlen. Die muslimische Mitarbeiterin hatte sich geweigert, im Fastenmonat Ramadan ihr Kopftuch bei der Arbeit abzulegen. Dafür erhielt sie von dem Autoverleiher die Kündigung. Ein Gericht gab der klagenden Mitarbeiterin jetzt recht und sprach der 22-jährigen eine hohe Abfindung zu (214.000 Euro). Das ganze spielte allerdings in den USA, das Gericht sitzt in Phoenix und die Abfindung betrug 287.640 Dollar, berichtet der Standard.. Immerhin zeigt es, wie hoch in dem Land, das als islamophob gilt, Religionsfreiheit gewichtet wird.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

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