Jedenfalls hält das Bundesverfassungsgericht das derzeitige Totalverbot für verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - 1 BvR 2576/04, Pressemitteilung und Volltext). Dem Gesetzgeber hat das Gericht Zeit bis zum 30.06.2008 Zeit gegeben, eine verfassungsgemäße Regelung zu finden.
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Michael W. Felser
Rechtsanwalt
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