Ältere Arbeitnehmer sollten daher Kappungen der Abfindung, die nach der Rechtsprechung grundsätzlich zulässig sind, oder sich ab einer gewissen Altersgrenze abflachende Abfindungsregelungen einer ZUlässigkeitsprüfung unterziehen. Auch Kappungsgrenzen können unzulässig sein, z.B. wenn sich keine Rechtfertigung dafür ergibt oder wenn nur einzelne Arbeitnehmer davon betroffen sind oder eine sehr starke Kappung im Einzelfall vorliegt.
Michael Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
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