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24.03.2010
Steen Fachanwälte für Arbeitsrecht

Wolfgang Steen

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurze Mühren 1
20095 Hamburg



Telefon :+49 40 8793104
Telefax :+49 40 8793105

Abfindung nach Kündigung in Hamburg

Wie hoch ist die Abfindung, wenn mir gekündigt wurde? Eine entscheidende Frage für jeden Betroffenen, die leider häufig falsch oder ungenügend beantwortet wird. Gibt man die entsprechenden Stichworte bei google ein, lautet die erste Antwort - jedenfalls bei wikipedia - die Höhe der Abfindung richtet sich nach dem Prozessrisiko und der Qualität der anwaltlichen Vertretung. Soweit - fast - richtig, aber im Nachsatz wird dann nur auf § 1a KSchG verwiesen, also das "halbe Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr". Das ist ebenso missverständlich, wie in vielen Artikeln im Internet oft von der sog. "Regel-Abfindung" gesprochen wird, die nach einer Kündigung zu zahlen ist. Ist also das "halbe Gehalt" die Regel? Nein und zwar mit Abweichungen nach oben, wie nach unten. Die Regel ist zwar - auch in Hamburg -, dass in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht oft das "halbe Gehalt pro Jahr" vorgeschlagen wird, wenn der Streit noch nicht vertieft, also noch nicht alles vorgetragen wurde (Achtung: in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ist die "Regel" nur ein Viertel Monatsgehalt pro Jahr). Das ist aber nur ein Vorschlag des Gerichts. Diesem kann man folgen, muss es aber nicht. Tatsächlich richtig ist, dass die Aussichten auf eine hohe Abfindung (bis zu einem vollen Monatsbrutto pro Jahr) entscheidend von den Erfolgsaussichten im Prozess abhängen. Hat der Arbeitgeber eine eindeutig falsche Sozialauswahl vorgenommen oder kann er z.B. nicht (negative) Auswirkungen auf den konkreten Arbeitsplatz nachweisen, steigt die Abfindung entsprechend. Der Grund ist einfach: Im entscheidenden Gerichtstermin, also oft 5 - 6 Monate nach der Güteverhandlung, kann die Kündigung "kippen". Dann muss der Arbeitgeber nachzahlen, falls die Kündigungsfrist schon abgelaufen ist und den Arbeitnehmer wieder einstellen. Hier summieren sich also die Gehälter und kommen also Risiko noch dazu, weil eben nicht gesagt ist, dass dann eine erneute Kündigung mehr Erfolg bietet.

Die "Regelabfindung" gibt es also nicht, sondern mit Hilfe qualifizierter Anwälte, die im Arbeitsrecht erfahren sind, steigt der Abfindungsanspruch deutlich. Die deutschlandweit tätigen Fachanwälte für Arbeitnehmer finden Sie auf den Seiten von juracity.de.


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