Das Ausscheiden wurde durch eine höhere Abfindung schmackhaft gemacht. Die Muttergesellschaft hat sich vergleichsweise verpflichtet, die Abfindung von 5,47 Euro eine zusätzliche Barabfindung von 2,53 Euro je Aktie aufzustocken. Zusammen macht das 30 Mio. Euro Mehrkosten.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt