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16.05.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
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Abfindung bei Gerling

30 Millionen Euro Abfindung zahlt Gerling den Klägern, die das Landgericht Köln im Zuge der Fusion mit Talanx angerufen hatten, berichtet die Kölnische Rundschau. Klingt atemberaubend, ist es aber nicht, denn es sind gerade mal 8,50 Euro, die die Kläger erhalten. Genau, diesmal geht´s nicht ums Arbeitsrecht. 8,50 Euro je Aktie. Die Kläger sind Kleinaktionäre, die sich gegen den Squeeze-Out Beschluss der Hauptversammlung zur Wehr gesetzt hatten. Im allgemeinen verfolgen solche Aktionäre pekuniäre Interessen. Die Kläger erklärten nach der Einigung die Klagen gegen den Übertragungsbeschluss für erledigt und stimmten der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister.

Das Ausscheiden wurde durch eine höhere Abfindung schmackhaft gemacht. Die Muttergesellschaft hat sich vergleichsweise verpflichtet, die Abfindung von 5,47 Euro eine zusätzliche Barabfindung von 2,53 Euro je Aktie aufzustocken. Zusammen macht das 30 Mio. Euro Mehrkosten.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt


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